1 ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN DES ANALYTISCHEN LABORS PHARMAHEMP LABORATORIES

I. GRUNDBESTIMMUNGEN

Artikel 1

(Geltung und Verwendung)

  • 1.1. Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen des analytischen Labors PharmaHemp Laboratories der Gesellschaft Pharmahemp d.o.o., Koprska ulica 106c, Ljubljana (im Folgenden „analytisches Labor“) gelten für alle gegenseitigen Geschäftsverhältnisse zwischen den analytischen Labors als Auftragnehmer für analytische labortechnische Dienstleistungen und den Auftraggebern dieser Dienstleistungen bzw. Kunden der Dienstleitungen des analytischen Labors (im Folgenden: „Auftraggeber“). Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen werden im folgenden Text als „Allgemeine Bedingungen“ bezeichnet.
  • 1.2. Die Allgemeinen Bedingungen wurden veröffentlicht und sind in elektronischer Form auf der Website des analytischen Labors (https://pharma-lab.eu/) und in gegenständlicher Form am Sitz des in Nummer 1.1 genannten analytischen Labors dieser Allgemeinen Bedingungen einsehbar.
  • 1.3. Diese Allgemeinen Bedingungen sind eine wesentliche Komponente und Bestandteil jeder Bestellung und jedes Vertrags bzw. Geschäfts, dessen Gegenstand die Ausführung der Dienstleistungen, die das analytische Labor im Rahmen seiner Tätigkeit ausübt, beinhaltet. Die Allgemeinen Bedingungen ergänzen alle besonderen Vereinbarungen zwischen den Geschäftsparteien und sind in gleicher Weise verbindlich wie diese Vereinbarungen. Wenn keine besonderen Vereinbarungen zwischen den Parteien getroffen wurden, wird das gesamte Rechtsverhältnis zwischen Ihnen gemäß diesen Allgemeinen Bedingungen geregelt.
  • 1.4. Es wird bestimmt, dass der Auftraggeber mit jeder Bestellung einer Dienstleistung des analytischen Labors, mit der Annehme des Angebots, mit dem Abschluss eines Vertrags oder einer vergleichbaren Handlung, die als Grundlage für die Herstellung eines Geschäftsverhältnisses zwischen dem analytischen Labor als Auftragnehmer für Dienstleistungen der Labortests und dem Auftraggeber bezüglich der Lieferung dieser Dienstleistungen dient, ausdrücklich erklärt, dass er die Allgemeinen Bedingungen zur Kenntnis genommen hat, ihrem gesamten Inhalt zustimmt und sie als einen wesentlichen Bestandteil des Geschäftsverhältnisses akzeptiert.
  • 1.5. Die Allgemeinen Bedingungen gelten für die Regelung aller gegenseitigen Rechte, Ansprüche, Unstimmigkeiten, Streitigkeiten usw., die sich aus dem Geschäftsverhältnis zwischen dem analytischen Labor und dem Auftraggeber der Dienstleistungen des analytischen Labors ergeben, einschließlich Verletzung, Kündigung und Gültigkeit des Vertrages.
  • 1.6. Bezüglich der Beurteilung und Regelung des gegenseitigen Verhältnisses zwischen dem analytischen Labor und dem Auftraggeber ist die Anwendung etwaiger allgemeiner Geschäftsbedingungen des Auftraggebers ausgeschlossen und der Auftraggeber ist damit auch einverstanden.
  • 1.7. Die Allgemeinen Bedingungen gelten ab dem Datum ihrer Entstehung und ihrer Veröffentlichung, das in den Allgemeinen Bedingungen angegeben ist, es sei denn, in den Allgemeinen Bedingungen ist ein anderes späteres Datum ihrer Wirksamkeit bestimmt. Sie gelten bis zu ihrem Widerruf bzw. bis zur Wirksamkeit ihrer Änderungen.

Artikel 2

(Änderung der Allgemeinen Bedingungen)

  • 2.1. Das analytische Labor ist dazu berechtigt, die Allgemeinen Bedingungen jederzeit zu verändern, zu ergänzen oder zu widerrufen.
  • 2.2. Die veränderten Allgemeinen Bedingungen sind bindend ab dem Tag ihres Beschlusses und der Veröffentlichung auf der Website unter Punkt 1.2 dieser Allgemeinen Bedingungen, wenn in den veränderten Allgemeine Bedingungen kein ausdrücklich bestimmtes späteres Datum ihrer Geltung angegeben ist. Die veränderten Allgemeinen Bedingungen gelten für alle vereinbarten Geschäfte zwischen dem analytischen Labor und dem Auftraggeber bzw. für die Bestellungen, die nach dem Datum des Inkrafttretens eingereicht wurden.
  • 2.3. Für die Beurteilung der gegenseitigen Verhältnisse werden die Allgemeinen Bedingungen veröffentlicht und sie geltend ab dem Tag, an dem der Auftraggeber die einzelne Bestellung in Auftrag gegeben, er die Annahmeerklärung für das Angebot abgeben, bzw. durch eine andere Handlung ein Geschäft bezüglich der einzelnen Erbringung der Dienstleistung des analytischen Labors abgeschlossen hat.
  • 2.4. Sie sind in Punkt 2.3 aufgelistet. Die Allgemeinen Bedingungen gelten sowohl für den Fall der einmaligen einzelnen Bestellung als auch für den Fall, dass der Auftraggeber mehrere Bestellungen auf der Basis des früheren individuellen Vertrags zwischen dem analytischem Labor und dem Auftraggeber oder auf Basis der vorherigen Registrierung gemäß Artikel 5 dieser Allgemeinen Bedingungen abgibt.
  • 2.5. Der Auftraggeber übernimmt verpflichtend die ausschließliche Verantwortung, dass er vor jeder einzelnen Bestellung die Annahmeerklärung für das Angebot bzw. einem anderen Handeln des Auftraggebers, auf Basis dessen das Geschäft bezüglich der einzelnen Erbringung der Dienstleistungen des analytischen Labors abgeschlossen wird, auf der in Nummer 1.2 dieser Allgemeinen Bedingungen genannten Website diese überprüft und sich mit dem Inhalt der jeweiligen geltenden Allgemeinen Bedingungen, die für ihn gemäß Punkt 2.3 Bindend sind, vertraut macht. Die Unterlassung dieser Pflichten geht ausschließlich zu Lasten des Auftraggebers und die Unterlassung dieser Pflicht schließt die Verwendung der jeweilig geltenden Allgemeinen Bedingungen nicht aus.

II.TÄTIGKEIT DES ANALYTISCHEN LABORS

Artikel 3

  • 3.1. Die Tätigkeiten des analytischen Labors umfassen die labortechnische Überprüfung und das Testen des Industriehanfs bzw. des Gehalts der Cannabinoide in einer Probe aus dem Industriehanf, aus ihren Teilen und anderen Materialen aus dem Industriehanf für verschiedene Auftraggeber.
  • 3.2. Als Industriehanf im Sinne des vorhergehenden Punktes gelten nur die Hanfarten, bei denen der Gehalt von Tetrahydrocannabinol (THC) in der Hanfprobe 0,3 % (Prozent) nicht überschreitet.
  • 3.3. Probenahme und Feldprobenahme sind im Segment der Labortests nicht enthalten. Die Pflicht und Verantwortung für das Entnehmen der Proben obliegt in jedem Fall dem Auftraggeber.

III.   GESCHÄFTSRÄUME, KONTAKT UND ARBEITSZEITEN

Artikel 4

  • 4.1. Die Geschäftsräume des analytischen Labors befinden sich in der Cesta v Gorice 8, SI-1000 Ljubljana, Slowenien.
  • 4.2. Das analytische Labor wird vom Unternehmen PharmaHemp d.o.o verwaltet. Kontaktdaten des Unternehmens:
    • Adresse: Koprska ulica 106c, SI-1000 Ljubljana, Slowenien
    • HR-Numer: 2343428000
    • MwSt-ID: SI11032413
  • 4.3. Das analytische Labor ist unter der E-Mail-Adresse info@pharma-lab.eu oder telefonisch unter +386 (0)1 4239 790 erreichbar.
  • 4.4. Die Arbeitszeiten des analytischen Labors sind Montag bis Freitag von 07:00 bis 15:00 Uhr. Die Rezeption für die Annahme von Proben für den Test ist montags bis freitags von 8.00 bis 16.00 Uhr geöffnet. Die Annahme von Proben für die Überprüfung ist auch außerhalb der regulären Geschäftszeiten nach Absprache mit dem Empfangsbüro möglich.

IV.   BESTELLUNGSAUFNAHME FÜR DIE DIENSTLEISTUNGEN DES ANALYTISCHEN LABORS

Artikel 5

(Registrierung und Art der Bestellungsabgabe)

  • 5.1. Das analytische Labor nimmt die Bestellungen für die Ausführung der Dienstleistungen auf zwei Arten an, und zwar:
    • 5.1.a.  durch die Einreichung der Bestellung des Auftraggebers für die Dienstleistungen des analytischen Labors über die Web-App auf der Website in Punkt 1.2 der Allgemeinen Bedingungen oder
    • 5.1.b.  durch die Abgabe der Bestellung mittels Telefon, E-Mail oder einem Bestellschein in gegenständlicher Form, den der Auftraggeber postalisch an die Adresse des analytischen Labors sendet oder ihn persönlich im Empfangsbüro des analytischen Labors abgibt.
  • 5.2. Wir nehmen die telefonischen Bestellungen und Bestellungen in gegenständlicher Form nur während der Arbeitszeiten wie in Punkt 4.4 dieser Allgemeinen Bedingungen ausgeführt an.
  • 5.3. Vor der ersten Auftragsvergabe an ein analytisches Labor muss sich jeder Auftraggeber auf der unter Nummer 1.2 genannten Website elektronisch als Auftraggeber registrieren lassen, ungeachtet der gewählten Bestellungsart gemäß Punkt 5.1. Allgemeine Bedingungen.
  • 5.4. Mit der Registrierung des im vorherigen Punkt genannten Auftraggebers wird ein elektronisches Profil, in dem alle nachfolgenden Bestellungen des Auftraggebers, die auf eine der in Nummer 5.1 genannten Bestellungsarten eingereicht wurde, erstellt. Der Auftraggeber greift auf sein elektronisches Profil mithilfe des Passworts, den er bei der ersten Registrierung selbst festlegt, zu.
  • 5.5. Der Auftraggeber übermittelt bei der Registrierung dem analytischen Labor seinen Namen, Nachnamen bzw. den Namen der Firma (juristische Person), seine E-Mail-Adresse, das Land seines Hauptwohnsitzes bzw. den Sitz des Unternehmens und den Benutzernamen, die gemeinsam unmissverständlich den Auftraggeber bezeichnen. Bei der Registrierung ist der Auftraggeber verpflichtet, richtige und wahre Daten anzugeben.
  • 5.6. Für eine erfolgreiche Registrierung muss der Auftraggeber im Voraus der Verwendung dieser Allgemeinen Bedingungen und der Datenschutzregelung, die beide auf der Website in Punkt 1.2 dieser Allgemeinen Bedingungen veröffentlicht wurden und zugänglich sind, zustimmen.
  • 5.7. Das analytische Labor sammelt, verarbeitet und speichert die Daten aus Punkt 5.5 dieses Artikels, andere Kontaktdaten des Auftraggebers (Telefon, Fax, Wohnadresse und Geschäftsanschrift) und Daten bezüglich der Ausführung der Dienstleistung (Anzahl, Art und Menge der Proben, Resultate der Analyse und andere Daten bezüglich der bestellten Dienstleistung) für den Zweck der Ausführung der Dienstleistungen, die Gegenstand der Bestellung, der Speicherung des Nachweises über die erbrachte Dienstleistung und für Untersuchungszwecke und andere rechtmäßigen Zwecke sind.
  • 5.8. Der Auftraggeber muss bei der Registrierung und beim Einreichen der Bestellung die Richtigkeit und Genauigkeit aller abgegebenen Daten sicherstellen und er ist verpflichtet, das analytische Labor laufend über jegliche mögliche Änderung der angegebenen Daten zu informieren. Der Auftraggeber haftet für alle Kosten oder Verspätungen, die aufgrund oder infolge der angegebenen falschen oder ungenauen Daten des Auftraggebers entstanden sind und der Auftraggeber ist verpflichtet den dadurch entstandenen Schaden und Kosten dem analytischen Labor zu ersetzen.

Artikel 6

(Bestellung über die Web-App des analytischen Labors und der Preis)

  • 6.1. Nach der erfolgreichen Registrierung hat jeder Auftraggeber die Möglichkeit, eine Bestellung über die Web-App des analytischen Labors auf der in Nummer 1.2 genannten Website aufzugeben.
  • 6.2. Bei der Einreichung der Bestellung über die Web-App legt der Auftraggeber die Anzahl der Analyseproben, den Namen der Proben und die Seriennummern bzw. andere Identifikationskennzeichen der Proben, für die der Auftraggeber wünscht, daß sie auf dem ausgegebenem Zertifikat bzw. Bericht über die ausgeführte Analyse angegeben sind, fest.
  • 6.3. Nach der erfolgreich abgegebenen Bestellung erhält der Auftraggeber die Identifikationskennzeichen in elektronischer Form, die die Identifizierung der erhaltenen Probe gemäß der abgegebenen Bestellung ermöglichen. Der Auftraggeber ist verpflichtet, diese Kennzeichen dem Paket mit den Proben, die er dem analytischen Labor per post schickt oder persönlich am Empfangsbüro des analytischen Labors während der Arbeitszeiten wie in Punkt 4.4 ausgeführt, beizufügen. Allgemeine Bedingungen.
  • 6.4. Bei der Einreichung der Bestellung über die Web-App sieht der Auftraggeber vor der Einreichung der Bestellung den Preis der Dienstleistung und zwar den Preis für die Analyse der einzelnen Proben und den Gesamtpreis für alle Proben bzw. Dienstleistungen, die Gegenstand der Bestellung sind. Der Preis wird in EUR festgelegt, wobei Nettopreis und Mehrwertsteuer (MwSt.) separat angezeigt werden.
  • 6.5. Durch die Abgabe der Bestellung über die Web-App bestätigt der Auftraggeber sein Einverständnis mit dem Preis für die bestellten Dienstleistungen gemäß Punkt 6.4 der Allgemeinen Bedingungen. Damit ist die Bestellung abgegeben und seitens des Auftraggebers bestätigt.

Artikel 7

(Bestellungen per Telefon, E-Mail oder Bestellschein in gegenständlicher Form und Preis)

  • 7.1. Nach der erfolgreichen Registrierung hat jeder Auftraggeber auch die Möglichkeit der Abgabe jeglicher Bestellung für die Dienstleistungen des analytischen Labors per Telefon, E-Mail oder mit einem Bestellschein, den der Auftraggeber über die Post zusendet oder ihn persönlich im Empfangsbüro des analytischen Labors abgibt.
  • 7.2. Bei der Einreichung der Bestellung muss der Auftraggeber die Anzahl der Analyseproben, den Namen der Proben und die Seriennummern bzw. andere Identifikationskennzeichen der Proben, für die der Auftraggeber wünscht, dass sie auf dem ausgegebenem Zertifikat bzw. Bericht über die ausgeführte Analyse angegeben sind, festlegen.
  • 7.3. Auch bei der Abgabe der Bestellung gemäß dieses Artikels wird die Bestimmung Punkt 6.3 der Allgemeinen Bedingungen sinngemäß angewendet, wobei das analytische Labor die Identifikationskennzeichen gemäß eine der in Nummer 7.1 genannten Arten bestimmt. Allgemeine Bedingungen.
  • 7.4. Nach der Annahme der Bestellung gemäß Punkt 7.1 der Allgemeinen Bedingungen stellt das analytische Labor dem Auftraggeber einen Kostenvoranschlag für die bestellte Dienstleistung persönlich aus oder es versendet ihn per E-Mail oder reguläre Post oder es trägt ihn in das elektronische Profil des Auftraggebers auf der Web-App für die Bestellungen, der bei der Registrierung gemäß Artikel 5 der Allgemeinen Bedingungen erstellt wurde, ein.
  • 7.5. Der im vorherigen Punkt genannte Preis im Kostenvoranschlag ist der Preis für die Dienstleistung und zwar der Preis für die Analyse der einzelnen Proben und den Gesamtpreis für alle Proben bzw. Dienstleistungen, die Gegenstand der Bestellung sind. Der Preis wird in EUR festgelegt, wobei Nettopreis und Mehrwertsteuer (MwSt.) separat angezeigt werden.
  • 7.6. Die Bestellung des Kunden gilt als eingereicht und bestätigt, wenn der Kunde die Bestellung nach Erhalt des Kostenvoranschlags schriftlich bestätigt (eine Bestätigung per E-Mail wird ebenfalls berücksichtigt) oder den vereinbarten Preis zahlt oder etwas anderes tut, das die Bestellung bestätigt.

V. ZAHLUNG DER DIENSTLEISTUNGEN UND DIE AUSFÜHRUNG DER DIENSTLEISTUNGEN

Artikel 8

(Bezahlung der Dienstleistungen)

  • 8.1. Sofern zwischen dem Kunden und dem Analyselabor nichts anderes ausdrücklich vereinbart ist, ist der Kunde verpflichtet, die bestellte Leistung vor ihrer Ausführung in Höhe des gemäß Ziffer 6.4 oder Punkt 7.5 ermittelten Preises zu bezahlen. Allgemeine Bedingungen.
  • 8.2. Die Zahlung kann mit der Kreditkarte oder einer Direktüberweisung auf das Bankkonto der Gesellschaft Pharmahemp d.o.o., angegeben im Kostenvoranschlag oder veröffentlicht im Bankkontoregister, das von der Agentur der Republik Slowenien für öffentlichrechtliche Datenerfassung und Leistungen (AJPES) verwaltet wird, ausgeführt werden.
  • 8.3. Im Falle der Abgabe der Bestellung gemäß Artikel 7 der Allgemeinen Bedingungen vereinbart der Auftraggeber die Zahlungsart mit dem analytischen Labor bzw. wählt und bestätigt der Auftraggeber die Zahlungsart auf der Web-App im Falle der Abgabe der Bestellung gemäß Artikel 6 der Allgemeinen Bedingungen. Das analytische Labor behält sich das Recht zur Auswahl und Änderung der Zahlungsarten vor.

Artikel 9

(Art und Frist der Durchführung der Dienstleistung)

  • 9.1. Das analytische Labor ist nicht verpflichtet, mit der Erbringung der Dienstleistungen zu beginnen, bis es die vollständige Zahlung des gemäß Punkt 6.4 oder Punkt 7.5 ermittelten Preises der Dienstleistung erhalten hat. Allgemeine Bedingungen.
  • 9.2. Bei der Ausführung der Analyse nutzt das analytische Labor die Analysemethode, die das analytische Labor anhand der angenommenen Richtlinien für das Erhalten der Akkreditierung gemäß ISO17025:2017 validiert hat, oder einer anderen Methode, abhängig von Punkt 9.3.
  • 9.3. Wenn der Auftraggeber bei der Abgabe der Bestellung für die bestellten Parameter keine besonderen Bedingungen, Methoden oder Normen für die Ausführung festlegt, hat das analytische Labor das Recht, die Analysemethode anhand der eigenen fachlichen Beurteilung der bestellten Analyseparameter zu wählen. In diesem Fall kann das analytische Labor eine Methode aus Punkt 9.2 der Allgemeinen Bedingungen oder eine andere Methode gemäß den Regelungen des Fachgebiets wählen. Das analytische Labor ist nicht verpflichtet, den Auftraggeber über die ausgewählte Methode vor der Ausführung der Analyse zu informieren, sondern es informiert ihn im Bericht über die Ausgeführte Analyse (im Folgendem: „Zertifikat“).
  • 9.4. Das analytische Labor kann nicht garantieren, dass die Analyseresultate und Erklärungen im Zertifikat von anderen Personen (offiziellen Ämtern oder jeglichen anderen Subjekten) angenommen und berücksichtigt werden und es übernimmt in Verbindung damit auch keine Haftung und der Auftraggeber kann diesbezüglich gegenüber dem analytischem Labor keine Einsprüche oder Ansprüche erheben bzw. er enthält sich völlig jeglicher möglichen Einsprüche und Ansprüche.
  • 9.5. Der Auftraggeber erhält das Zertifikat über die ausgeführte Analyse in der Regel innerhalb von 10 Arbeitstagen ab dem Tag, an dem das analytische Labor die Analyseprobe und die Zahlung des vereinbarten Preises für die bestellte Dienstleistung erhalten hat, außer wenn das analytische Labor den Auftraggeber sofort nach dem Erhalten der Probe und der Zahlung über eine verlängerte Frist für die Ausführung der bestellten Dienstleistungen informiert.
  • 9.6. Das analytische Labor kann die Frist für die Ausführung der Analyse jederzeit verlängern, wenn die Gründe für die Verlängerung von dem Auftraggeber ausgehen (unsachgemäße oder fehlende Informationen, besondere oder unklare Anweisungen des Auftraggebers bezüglich der Analyseparameter usw.).
  • 9.7. Das analytische Labor sendet dem Auftraggeber das Zertifikat in elektronischer Form (PDF) auf die E-Mail-Adresse, die der Auftraggeber bei der Registrierung angegeben hat oder sie später dem analytischen Labor übermittelt hat oder es ladet die Resultate in elektronischer Form (PDF) in das Profil des Auftraggebers, das bei der Registrierung des Auftraggebers gemäß Artikel 5 der Allgemeinen Bedingungen erstellt wurde und es benachrichtigt den Auftraggeber darüber mit einer schriftlichen Benachrichtigung übers E-Mail oder auf eine andere angemessene Art (SMS Nachricht, übers Telefon usw.).
  • 9.8. Das Zertifikat wird dem Auftraggeber in physischer Form nur auf die ausdrückliche Anforderung des Auftraggebers und in dem Fall, dass das analytische Labor damit in diesem konkreten Fall einverstanden ist gesendet. Falls nicht anders vereinbart, ist der Auftraggeber verpflichtet, die Kosten für die Vorbereitung und Sendung des Zertifikats gemäß diesem Punkt zu decken.

Artikel 10

(Eignung der Proben)

  • 10.1. Das Entnehmen der Proben und die Verantwortung für die Eignung und Angemessenheit der Proben für die Ausführung der bestellten Analyse obliegen ausschließlich dem Auftraggeber. Das analytische Labor ist nicht verpflichtet die Eignung und Angemessenheit der Proben, die es vom Auftraggeber erhalten hat zu überprüfen.
  • 10.2. Das analytische Labor ist verpflichtet die bestellte Analyse der Probe im Zustand, in dem es die Probe erhalten hat durchzuführen. Im Falle der Sendung der Probe über die Post oder auf eine andere Art, trägt der Auftraggeber die völlige Verantwortung für die Gefahr der Zerstörung und Beschädigung der Probe bzw. andere Veränderungen ihrer Zusammensetzung oder Qualität während des Transports oder Überweisung.
  • 10.3. Ungeachtet von Punkten 10.1 und 10.2 der allgemeinen Bedingungen hat das analytische Labor das Recht, im Falle wenn die Ausführung der bestellten Dienstleistung aufgrund der unangemessenen Eigenschaften der Probe nicht möglich ist oder wesentlich erschwert ist, die erhaltene Bestellung zurückzuweisen und darüber den Auftraggeber zu informieren. Das analytische Labor kann dieses Recht jederzeit währen der First aus Punkt 9.5 Allgemeine Bedingungen.
  • 10.4. Im Falle von ungeeigneten oder fehlerhaften Informationen seitens des Auftraggebers, die das analytische Labor für die Ausführung der Analyse benötigt, muss das analytische Labor den Auftraggeber darüber informieren. Falls der Auftraggeber die beantragten Informationen oder Daten innerhalb der angegebenen Frist nicht übermittelt, führt das analytische Labor die Analyse anhand der vorhandenen Daten aus oder es weist die Ausführung der erhaltenen Bestellung gemäß den Bedingungen aus Punkt 10.3 der Allgemeinen Bedingungen zurück und benachrichtigt darüber den Auftraggeber.
  • 10.5. Im Falle der Zurückweisung der Bestellung gemäß von Punkt 10.3 oder 10.4 der Allgemeinen Bedingungen ist das analytische Labor berechtigt auf die Rückerstattung aller Kosten oder Schaden, die es aufgrund der zurückgewiesenen Bestellung erlitten hat. Diese Kosten können aus der erhaltenen Zahlung seitens des Auftraggebers für die abgegebene Bestellung begleicht werden. Im Falle, dass keine Kosten entstehen oder das die erhaltene Zahlung die entstandenen Kosten übersteigt, stellt das analytische Labor dem Auftraggeber eine Bestätigung über ein Guthaben in der Höhe dieser Differenz aus und der Auftraggeber kann dieses Gutschein im analytischen Labor für die Bestellung neuer Dienstleistungen oder für die Wiederholung der Ausführung der ursprünglichen Bestellung auf einer neuen Probe nutzen. Der Auftraggeber hat im Falle der zurückgewiesenen Bestellung gemäß dieses Artikels in keinem Fall das Recht auf eine Rückerstattung des bereits bezahlten Kaufpreises.

Artikel 11

(Unvorhergesehene zusätzliche Arbeit und Wiederholungen)

  • 11.1. Im Falle von unvorhergesehener zusätzlicher Arbeit oder wenn eine Wiederholung der Dienstleistung oder eines Teils der Dienstleistung, die die Folge des Verstoßes der Pflichten des Auftraggebers ausgehenden aus diesen Allgemeinen Bedingungen oder anderen Gründen, die in der rechtlichen Späher ein Einfluss des Auftraggeber sind, dann ist der Auftraggeber verpflichtet, dem analytischen Labor den Preis für die Ausführung dieser zusätzlichen Arbeiten oder die Wiederholung der Dienstleistung zu zahlen.
  • 11.2. Im Falle aus Punkt 11.1 der Allgemeinen Bedingungen wird das analytische Labor vor der Ausführung der zusätzlichen Dienstleistungen oder der Wiederholung der Dienstleistung darüber den Auftraggeber informieren und ein Angebot für die Ausführung der zusätzlichen Arbeiten/Dienstleistungen bzw. für die Wiederholung der Dienstleistung, in dem auch die Kosten solcher zusätzlichen Arbeiten/Dienstleistungen oder Wiederholungen enthalten sind vorbereiten. Zusätzliche Dienstleistungen bzw. Wiederholungen der Dienstleistungen werden ausgeführt nur, wenn der Auftraggeber das Angebt annimmt oder mit einer anderen Handlung eine solche zusätzliche Arbeit oder Wiederholung der Dienstleistungen bestätigt.
  • 11.3. Inwieweit die zusätzlichen Arbeiten/Dienstleistungen bzw. Wiederholungen der Dienstleitungen aufgrund der Gründe, die in der rechtlichen Sphäre ein Einfluss des analytischen Labors sind, nötig sind, wird diese Leistungen das analytische Labor auf eigene Kosten erbringen, jedoch hat das analytische Labor in diesem Fall das Recht zur einer angemessenen Fristverlängerung für das Aushändigen des Zertifikats über die erbrachte Analyse.

(Zurückweisung und Widerruf der Bestellung)

  • 12.1. Das analytische Labor ist in der Regel verpflichtet gemäß den Bedingungen und Regelungen dieser Allgemeinen Bedingungen alle erhaltenen Bestellungen, die in den Rahmen seiner Tätigkeit ausgehend aus Artikel 3 dieser Allgemeinen Bedingungen gehören zu erfüllen.
  • 12.2. Ungeachtet von Punkt 12.1 der Allgemeinen Bedingungen hat das analytische Labor das Recht, die erhaltene Bestellung nach eigener Beurteilung jederzeit innerhalb von 5 Arbeitstagen ab Fristbeginn ausgehend aus Punkt 9.5 der Allgemeinen Bedingungen zurückzuweisen.
  • 12.3. Im Fall aus dem vorigen Absatz muss das analytische Labor den Auftraggeber über die Zurückweisung der erhaltenen Bestellung auf die gängige Art informieren und der Auftraggeber hat das Recht zur Rückerstattung des gesamten gezahlten Preises für die zurückgewesene Bestellung. Das analytische Labor ist verpflichtet dem Auftraggeber die erhaltene Zahlung spätestens innerhalb von 8 Tagen nach der Zurückweisung der Bestellung zu zahlen.
  • 12.4. Der Auftraggeber hat das Recht die abgegebene Bestellung gemäß diesen Allgemeinen Bedingungen einseitig zu widerrufen oder sie zu verändern, solange das analytische Labor nicht mit irgendwelchen Arbeiten, die mit der Ausführung der Bestellung verbunden sind angefangen hat.
  • 12.5. Der Auftraggeber kann die abgegebene Bestellung nur in schriftlicher Form widerrufen oder verändern, wobei der Widerruf oder Veränderung ab dem Moment, ab dem das analytische Labor eine solche Aussage des Auftraggebers erhält in Geltung treten. Das analytische Labor ist verpflichtet den Auftraggeber darüber zu informieren, ob die Bestellung erfolgreich widerrufen oder verändert wurde,
  • 12.6. Im Falle des rechtzeitigen Widerrufs der Bestellung ist das analytische Labor verpflichtet dem Auftraggeber die erhaltene Zahlung spätestens innerhalb von 8 Tagen nach dem Erhalten des Widerrufs zurückzuerstatten, abgesehen der Zahlung für die möglichen Kosten, die das analytische Labor in Verbindung damit hatte. Im Falle der rechtzeitigen Änderung der Bestellung ist diese für das analytische Labor bindend nur, wenn dieses ausdrücklich und schriftlich die Änderung bestätigt und sich der Auftraggeber und das analytische Labor über die mögliche Änderung des damit verbundenen Preises einigen.

VI. PFLICHTEN UND HAFTUNGEN UND DIE EINSCHRÄNKUNGEN DER ZUSTÄNDIGKEIT DES ANALYTISCHEN LABORS

Artikel 13

  • 13.1. Das analytische Labor erhält die Proben des Industriehanfs oder die Proben der Rohstoffe oder Produkte aus Industriehanf für die Ausführung der Analyse im Rahmen der Tätigkeit ausgehend aus Artikel 3 dieser Allgemeinen Bedingungen vom Auftraggeber auf seine Kosten und hat sie gemäß diesen Allgemeinen Bedingungen in seinem eigentlichen Besitz nur vorübergehend, ausschließlich zum Zweck der Ausführung der bestellten Dienstleistung (für die Dauer der Ausführung der bestellten Analyse und Vorbereitung des Analyseberichts – Zertifikats und in der Regel bis zum Ablauf der Frist für mögliche Einwände und Kommentare des Auftraggebers) und ausschließlich auf die Rechnung und für die Bedürfnisse des Auftraggebers.
  • 13.2. Das analytische Labor bekommt für die erhaltenen Proben kein Eigentumsrecht oder Besitzrecht und es ist in der gesamten Zeit der Handlung mit der Probe verpflichtet, nach den Anweisungen des Auftraggebers, dem für die Probe während der gesamten Zeit Eigentumsrecht oder Besitzrecht gehören zu handeln. Das analytische Labor ist nur der vorübergehende Eigentümer (Besitzer) der erhaltenen Proben, die es vorübergehend im Namen und auf die Rechnung des Auftraggebers und gemäß seinen Anweisungen aufbewahrt.
  • 13.3. Der Auftraggeber gibt seine Zustimmung und weißt das analytische Labor auf, die analysierten Exemplare (Proben) nach der ausgeführten Bestellung und Vorbereitung des Zertifikats dauerhaft zu zerstören. Gemäß den Anweisungen des Auftraggebers übergibt das analytische Labor die Proben den verträglichen Ausführenden für die Zerstörung, von denen er die Bestätigung über ihre Zerstörung erhält. Das analytische Labor gibt die erhaltenen Proben dem Auftraggeber nie zurück und damit stimmt der Auftraggeber zu und deshalb hat der Auftraggeber keinen Anspruch im Verhältnis zum analytischen Labor. Die Bestätigung über die Zerstörung der Proben wird dem Auftraggeber nur auf seine ausdrückliche Anforderung ausgestellt.
  • 13.4. Das analytische Labor gewährleistet und ist im Rahmen seiner Fähigkeiten und gemäß der fachlichen Sorgfalt verantwortlich Dritten Zutritt und Nutzung der Analyseproben zu verhindern, wenn ein solcher Zutritt bzw. Nutzung nicht mit dem Zweck der erhaltenen Bestellungen oder diesen Allgemeinen Bedingungen übereinstimmt.
  • 13.5. Im Rahmen der Ausführung seiner Tätigkeit erbringt das analytische Labor ausschließlich labortechnische Überprüfungen und Überprüfungen der erhaltenen Proben des Industriehanfs, bezüglich der Analyse des Gehalts der Cannabinoide, auf die Rechnung des Auftraggebers und stellt Zertifikate über die Resultate solcher Analysen aus. In diesem Rahmen nutzt das analytische Labor die erhaltenen Proben nicht für den Zweck ihrer Produktion, Verarbeitung, Verzehrs, Verkaufs oder einer anderen Art der des Verkehrs und hat die Proben für diesen Zweck auch nicht erhalten.
  • 13.6. Das analytische Labor kennt den Ursprung der entnommenen Probe nicht und kann der Ursprung auch nicht kennen, es kann das auch nicht überprüfen und es ist nicht verpflichtet das zu überprüfen und das analytische Labor weiß nicht und kann auch nicht wissen, für welchen Zweck der Auftraggeber die Analyse benötigt oder für welchen Zweck der Auftraggeber die Stoffe, aus denen die erhaltenen Analyseproben entnommen wurden benötigt.
  • 13.7. Bis zum Abschluss der erbrachten Analyse kennt das analytische Labor die eigentliche Zusammensetzung der erhaltenen Probe nicht und es kann sie auch nicht kennen bzw. es kennt in Verbindung mit der erhaltenen Probe nur die Informationen, die es vom Auftraggeber erhalten hat und die Haftungen, die der Auftraggeber mit der abgegebenen Bestellung gemäß diesen Allgemeinen Bedingungen (Artikel 14) gewährleistet.
  • 13.8. Das analytische Labor ist verpflichtet:
    • I. Die rechtzeitige Erbringung der erhaltenen Bestellung gemäß diesen Allgemeinen Bedingungen und gemäß den möglichen besonderen Vereinbarungen mit dem Auftraggeber zu gewährleisten.
    • II. Den Auftraggeber über wichtige Umstände bezüglich der Ausführung der erhaltenen Bestellung gemäß diesen Allgemeinen Bedingungen zu informieren und für die reguläre und ungestörte Kommunikation mit dem Auftraggeber zu sorgen.
    • III. Personenbezogene Daten des Auftraggebers gemäß den Regelungen zu schützen.
    • IV. Den Schutz aller Informationen, die es währen der Ausführung der labortechnischen Aktivitäten erhalten oder erstellt hat, als geheime Daten gewährleistet und die Informationen nur für den Zweck der Ausführung der bestellten Dienstleistungen und für andere, in diesen Allgemeinen Bedingungen bestimmte Zwecke verwendet.
    • V. Die labortechnischen Aktivitäten unparteiisch und gemäß den Regelungen des Faches und angemessenen Arbeitsmethoden auszuführen.
    • VI. Gemäß der professionellen Sorgfalt zu handeln und die Qualität der erbrachten Dienstleistungen zu gewährleisten.
    • VII. Die möglichen Aussagen über die Übereinstimmung mit der Spezifikation oder dem Standard oder Erklärungen im Rahmen der nicht-akkreditierten Tätigkeit zu übermitteln.
    • VIII. Im Zertifikat ein Mass der Ungewissheit gemäß Regelungen des Faches einzuschließen, ungeachtet der Anforderungen des Auftraggebers.
    • IX. Proben, für die aufgrund der bekannten Fakten und Umstände die Annahme möglich ist, dass sie keine verbotenen Drogen oder andere verbotenen Substanzen sind anzunehmen und zu analysieren.
    • X. Den angemessenen Umgang mit den Proben, bei denen nach der erbrachten Analyse festgestellt wird, dass der THC-Gehalt den Grenzwert von 0,3 % (Prozent) überschreitet gewährleistet, und zwar auf eine Art, die gemäß der sinngemäßen Nutzung der geltenden Vorschriften auf dem Gebiet des Umgangs mit verbotenen Drogen ist (Regelung über die technischen und sanitären Bedingungen und die Art der Sicherung der Räume für die Aufbewahrung und Herausgabe von verbotenen Drogen aus den Gruppen I und II – Amtsblatt der Republik Slowenien Nr. 124/2007 und Änderungen; Verordnung über die Art des Umgangs mit beschlagnahmten und abgenommenen verbotenen Drogen – Amtsblatt der Republik Slowenien Nr. 48/2007, 63/2009 und Änderungen).

VII.    ZUSTÄNDIGKEITEN UND HAFTUNGEN DES AUFTRAGGEBERS

Artikel 14

  • 14.1. Durch die Abgabe der Bestellung für die Ausführung der Dienstleistungen des analytischen Labors gemäß diesen Allgemeinen Bedingungen oder besonderen Vereinbarungen mit dem analytischen Labor gibt der Auftraggeber die ausdrückliche Aussage und Bestätigung, dass:
    • Der Stoff in der abgegebenen Probe keine verbotene Droge oder eine andere verbotene Substanz ist und das die Probe aus dem Industriehanf oder einem Stoff/Produkt aus Industriehanf aus dem Punkt 3.2 dieser Allgemeinen Bedingungen (mit einem Gehalt von Tetrahydrocannabinol (THC) bis maximal 0,3 % (Prozent)) bzw. aus den Stoffen, die im gesetzlichen Verkehr erlaubt sind abgenommen wurde.
    • Der Auftraggeber eine geeignete Genehmigung für den Besitz und Nutzung des Stoffes, aus dem die Probe entnommen wurde hat.
    • Der Stoff, aus dem die Probe entnommen wurde, ausschließlich für gesetzliche und erlaubte Zwecke gemäß allen geltenden Vorschriften genutzt wird.
  • 14.2. Im Falle eines Verstoßes der Verantwortungen bzw. der Haftung des Auftraggebers aus Punkt 14.1 dieser Allgemeinen Bedingungen ist der Auftraggeber im Falle, dass das analytische Labor in Verbindung damit einen Vermögensschaden (einschließlich eines verlorenen Profits) oder Nichtvermögensschaden erlitten hat oder dem analytischen Labor in Verbindung damit eine Straffe erlegt wurde oder eine andere Maßnahme einer öffentlichen Behörde eingeführt wurde oder das analytische Labor in Verbindung damit einen sonstigen Schaden erlitten hat oder Kosten hatte (einschließlich und nicht begrenzt auf die Kosten der rechtlichen Vertretung, Sanierungskosten, Kosten für die Beseitigung des Verstoßes usw.) verpflichtet solche entstandenen Kosten und Schäden dem analytischen Labor im Ganzen zurückzuerstatten und ihn den Wert der verlorenen Nutzen zu ersetzen.
  • 14.3. Der Auftraggeber ist verpflichtet:
    • I. Aktiv mit dem analytischen Labor bei der Planung und Ausführung der vereinbarten Aktivitäten zu kooperieren, indem er nach Vereinbarung alle Informationen oder zusätzliche Proben, die für die Ausführung der Bestellung gemäß diesen Allgemeinen Bedingungen nötig sind vermittelt.
    • II. Dem analytischen Labor eine ausreichend große Menge der Probe für die Prüfung zu übermitteln, nämlich mindestens 2 g des Exemplars im Falle von pflanzlichen Materialien bzw. mindestens 0,5 g des Exemplars im Falle von anderen Materialien.
    • III. Die Proben im angemessenen und geeigneten Zustand für die Ausführung der bestellten Dienstleistung gemäß den Vorschriften und Normen, die im Feld der Probeentnahme und Überprüfung (Analyse) und des Transports und Lagerung der Proben für den Zweck der Überprüfung gelten zu übermitteln. In diesem Rahmen müssen die pflanzlichen Materialien möglichst homogenisiert und getrocknet werden und sie dürfen keine Zusätze, die die Resultate der Messungen beeinflussen könnten enthalten.
    • IV. Dem analytische Labor alle Schlüsselinformationen über die Eigenschaften der Probe für die Überprüfung, die auf die Sicherheit und Gesundheit der Mitarbeiter oder auf die Ausführung der bestellten Dienstleistungen oder auch auf die anderen Charakteristiken, die wichtig für den Umgang mit den Exemplaren für dir Überprüfung (mögliche Kontaminierungen, Gehalt an gefährlichen oder verbotenen Stoffen usw.) sind zu übergeben.
    • V. Alle seine monetäre und nicht-monetäre Verpflichtungen gegenüber dem analytischen Labor gemäß diesen Allgemeinen Bedingungen und den möglichen besonderen Vereinbarungen mit dem analytischen Labor zu erfüllen.
    • VI. Dem analytischen Labor den gesamten Schaden, den das analytische Labor in Verbindung mit der erhaltenen Probe erlitten hat und alle möglichen zusätzlichen und unerwarteten Kosten, die das analytische Labor aufgrund der unzulässigen Eigenschaften der Probe oder anderer Verstöße seitens des Auftraggebers hatte zurückzuerstatten.

VIII.   SCHUTZ VERTRAULICHER DATEN

Artikel 15

  • 15.1. Das analytische Labor verpflichtet sich, jegliche Informationen oder Dokumente, die ihm währen der Ausübung der Tätigkeiten anvertraut werden oder mit denen er vertraut wird oder die es selbst erschafft und die sich auf den Auftraggeber und auf seine Geschäfte oder auf natürliche und juristische Personen, die mit dem Auftraggeber in Verbindung sind beziehen, als vertrauliche Daten schützen wird.
  • 15.2. Das analytische Labor wird vertrauliche Informationen und Dokumente auf keinen Fall ohne die Zustimmung des Auftraggebers an Dritte weitergeben, außer im Fall, dass das analytische Labor gesetzlich zur Offenlegung dieser Informationen verpflichtet ist. In einem solchen Fall wird das analytische Labor den Auftraggeber über die Veröffentlichung oder Weitergabe der vertraulichen Informationen benachrichtigen, außer wenn das gesetzlich verboten ist.

IX.    RECHTE BEZÜGLICH DES GEISTIGEN EIGENTUMS

Artikel 16

  • 16.1. Das analytische Labor behaltet sich alle Rechte des geistigen Eigentums für die Produkte seiner Tätigkeit, die in schriftlicher Form, auf dem Netz oder in anderen elektronischen Quellen enthalten sind oder publiziert wurden oder die an Dritte gesendet wurden vor.
  • 16.2. Kein Dokument, das seitens des analytischen Labors ausgegeben wurde, darf ohne die ausdrückliche schriftliche Erlaubnis des analytischen Labors abgeschrieben, kopiert, erneut veröffentlicht, per Post gesendet oder auf eine andere Art für einen kommerziellen Zweck weiterverbreitet werden.

X.BESCHWERDEN

Artikel 17

  • 17.1. Der Auftraggeber muss die Beschwerde bezüglich der erbrachten Dienstleistung spätestens innerhalb von 8 Tagen nach der Ausstellung des Zertifikats bzw. nach der erbrachten Dienstleistung einlegen.
  • 17.2. Beschwerden können nur in schriftlicher Form über die E-Mail-Adresse: info@pharma-lab.eu oder über den normalen Postweg der Adresse des analytischen Labors eingereicht werden.
  • 17.3. Das analytische Labor verpflichtet sich die Beschwerden in kurz möglichster Zeit zu lösen und den Kunden darüber schriftlich zu informieren. Das Behandlungsverfahren der Beschwerde ist vertraulich.
  1. SCHLUSSBESTIMMUNGEN
  • 18.1. Für die Regelung aller Verhältnisse, für jede Streitigkeit, Unstimmigkeit oder Anspruch (verträglich oder nicht verträglich) zwischen dem analytischen Labor und dem Auftraggeber, das aus dem Vertrag bzw. der Bestellung der Dienstleistungen gemäß diesen Allgemeinen Bestimmungen ausgeht, gilt die Gesetzgebung der Republik Slowenien und wird auch verwendet.
  • 18.2. Im Falle der gerichtlichen Streitigkeit obliegt die ausschließliche Zuständigkeit für die Lösung der Streitigkeit dem örtlich zuständigen Gericht der Republik Slowenien in Ljubljana.
  • 18.3. Im Falle, das einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Bedingungen aus irgendeinem Grund ungültig werden oder nicht erfüllt werden können, hat dies keinen Einfluss auf die Geltung der anderen Bestimmungen dieser Allgemeinen Bedingungen.
  • 18.4. Alle Änderungen und Ergänzungen des Vertrags, der Bestellung und der Allgemeinen Bedingungen sind möglich und geltend nur in schriftlicher Form. Mit der schriftlichen Form ist für die Geschäfte, Aussagen und Vereinbarungen ausgehend aus diesen Allgemeinen Bedingungen bzw. in Verbindung mit den Geschäften der Zustellung der Dienstleistungen des analytische Labors ein ausgeglichenes Geschäft und das Vermitteln und die Kommunikation übers E-Mail auf die offiziellen Kontaktadresse der Kunden, die zwischen den Parteien vereinbart ist oder als die offizielle E-Mail-Adresse für den Kontakt der Kunden angegeben ist möglich.
  • 18.5. Diese Allgemeinen Bedingungen werden auch im Falle, dass der Verbraucher als Auftraggeber auftritt, verwendet, außer im Teil, in dem sie nicht mit den zwingenden Bestimmungen der Gesetzgebung bezüglich des Konsumerzschutzes übereinstimmen.

Die Allgemeinen Bedingungen wurden beschlossen von: Pharmahemp d.o.o. für den Zweck der Tätigkeit des LABORS PHARMAHEMP LABORATORIES

Annahmedatum der Allgemeinen Bedingungen:

Ljubljana, den 22.1.2024

Veröffentlichungsdatum der Allgemeinen Bedingungen:

https://pharma-lab.eu/, den 22.1.2024

diese Bedingungen sind gültig von 22.1.2024